Nationale Phase Patenten in Südafrika
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Verfahren zum Eintritt in die nationale Phase von Patenten
Südafrika (ZA) ist das Land mit der einfachsten und günstigsten Verfahrensweise zum Erweitern von internationalen Patentanmeldungen (PCT). Es ist das bevorzugte “Tor nach Afrika”. In Südafrika wird kein Untersuchungsverfahren eingeleitet und somit ist sichergestellt, dass Ihr Patent in der nationalen Phase in Südafrika innerhalb des Jahres bei einer fixen Kostensumme erteilt wird.
Wenn Sie möchten, dass wir Ihr Patent für die nationale Phase in Südafrika einreichen, senden Sie uns Ihre WO/PCT-Patentnummer per E-Mail. Wir senden Ihnen die ausgefüllten Formulare P3, P26 sowie eine Übertragungserklärung und eine Vollmacht zu. Sie müssen diese Formulare unterzeichnen und an uns zurücksenden.
Gebühren
Andere Firmen verrechnen für den Eintritt von Patenten in die nationale Phase in Südafrika erheblich mehr:
FirmaA | FirmaB | FirmaC | FirmaD | FirmaE | FirmaF | FirmaG | |
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Einreichung | 1,710 | 1,100 | 835 | 960 | 1085 | 1,545 | 1,160 |
Änderung | gesch.415 | gesch.440 | 270 pro Stunde | keine Angabe | gesch.1,170 | gesch.835 | gesch.520 |
Aber wir haben das Verfahren automatisiert. Unsere Pauschalgebühr für:
- das Vorbereiten und Einreichen eines Patentes in die nationale Phase in Südafrika (inkl. Amtsgebühren);
- die Verfolgung des Patentes bis zur Erteilung; und
- das Veranlassen der Veröffentlichung der Zustimmung zum Patent (inkl. Amtsgebühren);
beläuft sich auf nur $585.
Unsere Gebühr ist eine Fixgebühr. Sie bleibt gleich – ganz unabhängig davon, wie lange Ihre Patentschrift ist, wie viele Ansprüche sie umfasst oder wie viele Prioritäten sie beansprucht. Siehe unsere Kunden-Referenzliste. Es gibt wirklich keine versteckten Kosten.
Zusatzdienstleistungen
Änderung:
Änderungen können sowohl vor als auch nach Erteilung eines Patentes vorgenommen werden. Ist ein Patent jedoch erteilt, können die Änderungen den Umfang der Ansprüche nicht mehr erweitern.
Wurden ausländische Patente erteilt, empfehlen wir, die Ansprüche des südafrikanischen Patents zu ändern, so dass diese den untersuchten Ansprüchen des jeweiligen ausländischen Patents entsprechen. Wir ziehen solche Änderungen für gewöhnlich allerdings erst zwei bis drei Jahre nach Einreichung des südafrikanischen Patents in Betracht.
Unsere Fixgebühr für das Vorbereiten, Einreichen und Anzeigen einer Änderung (inkl. Amtsgebühren) beläuft sich auf:
- $410 vor Erteilung
- $500 Euros nach Erteilung
Übersetzungen:
Patentschriften müssen für die nationale Phase in Südafrika in Englisch eingereicht werden. Bei Bedarf können wir die Übersetzung veranlassen.
Verlängerungen:
Wir empfehlen, dass Sie Verlängerungsgebühren für die gesamten 20 Jahre sofort nach Erteilung entrichten. Alternativ nehmen wir Ihr Patent in unsere Verlängerungsdatenbank auf und senden Ihnen jährliche Erinnerungsschreiben. Informationen zu den preiswertesten Verlängerungsdiensten finden Sie in unserem Online-Patentverlängerungssystem.